Die Besten Gütesiegel

Was vergeben wir:

Wir vergeben zusammen mit unserem Partner Carivendo ein unabhängiges Siegel für Beratungsqualität und Kundenzufriedenheit für die besten Augenoptiker in Deutschland. Zur Qualitätssicherung arbeiten wir mit dem renommierten Marktforschungsunternehmen Dr. Grieger & Cie. und einer studierten Augenoptikerin mit dem Abschluss Bachelor of Science zusammen. (www.grieger-cie.de)
Das Siegel ist eine eingetragene Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München und wird nach ausgewählten Kriterien nur an die Augenoptiker verliehen, die diese auch erfüllen. Dies bedeutet, dass wir in 2 Stufen des Bewerbungsverfahrens nicht nur unsere eigenen Eindrücke und Bewertungen in die Vergabe einfließen lassen, sondern auch im Rahmen einer umfangreichen Kundenumfrage, die wir für Sie durchführen, die Meinung Ihres wichtigsten Kritikers mit einbeziehen: Ihrer Kunden!

Qualität macht den Unterschied:

Kunden, die bereit sind für Qualität zu bezahlen, wollen sicher sein, dass ihr Geld gut investiert ist. Zur Qualität zählt heute nicht nur ein gutes Produkt – das wird inzwischen als selbstverständlich erwartet - sondern vor allem der Service und die Beratung sind beim Kauf für den Kunden entscheidend. Unser unabhängiges Siegel für Beratungsqualität und Kundenzufriedenheit gibt Ihnen als Optiker eine der wenigen Möglichkeiten, sich von Onlinehandel und Wettbewerb abzugrenzen.

Das Siegel gibt Sicherheit:

Warum gehen Kunden zu bekannten Unternehmen oder Filialisten? Es ist weniger wegen dem „Da ist es günstiger“-Gefühl, sondern weil der Endverbraucher ein Gefühl der Sicherheit bei bekannten Namen entwickelt. Im Marketing nennt man so etwas einen Qualitätsvermutungseffekt. Somit ist es für Sie als Optiker nicht nur wichtig, Ihren Bekanntheitsgrad in Ihrer Region durch entsprechendes Marketing zu erhöhen, sondern dem Kunden auch die Sicherheit zu geben, die er braucht, um sich gut aufgehoben zu fühlen. Mit dem Siegel „Die Besten Augenoptiker“, verliehen für Beratungsqualität und Kundenzufriedenheit, geben Sie Ihren Kunden genau dieses Gefühl der Sicherheit.

Die Meinung in Deutschland über Gütesiegel:

Das Gütesiegel stellt gerade für Sie als Optiker ein hervorragendes Mittel für dieses Sicherheitsgefühl dar. Eine Marktforschung im Jahre 2013 hat ergeben, dass Servicesiegel bei der Produkt-, Dienstleistungs- oder Unternehmenswahl durchaus zur Kaufentscheidung bzw. Auswahl beitragen können: Bei identischem Produktangebot liegt die Auswahlwahrscheinlichkeit einer Bank mit Servicesiegel bei 57 Prozent, im Vergleich zu einer Wahrscheinlichkeit von 43 Prozent für eine Bank ohne Servicesiegel. Bei Hotels liegt dieses Verhältnis gar bei 60 Prozent mit Servicesiegel und 40 Prozent ohne. Insofern können Sie als Optiker von unserem Siegel profitieren.

Machen Sie mit:

Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie zu den besten Augenoptikern in Deutschland gehören! Stellen Sie sich Ihrem eigenen Anspruch und nutzen Sie die Vorteile, wenn Sie zu den Besten gehören!

Warum mitmachen? | Gute Gründe in der Übersicht:

Ihre Vorteile

 

Ablauf


BEWERBUNGSPHASE

 

VERLEIHUNG

 

AUSTAUSCH

 

Reden Sie darüber

 

Bewertungskriterien


Stufe 1 Bewerbungsverfahren:

 

Stufe 2 Bewerbungsverfahren:

 

 

Teilnahme- und Lizenzbestimmungen

 

Teilnahme- und Lizenzbestimmungen

I. Teilnahmebestimmungen
1. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren „Die Besten Augenoptiker“ ist jedem Augenoptiker möglich.

2. Das Bewerbungsverfahren ist bis zur Kundenumfrage nicht kostenpflichtig. In klaren Missbrauchsfällen behält sich Conspec allerdings vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 395 € pro Bewerbung zu erheben. Alle anfallenden Kosten werden zwischen dem Bewerber und Conspec in dem entsprechenden Auftragsformular geregelt.

3. Im Zuge des Bewerbungsverfahrens kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten kommen. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Bewerbung von Conspec gespeichert und/oder verarbeitet. Im Falle einer erfolglosen Bewerbung werden diese Daten innerhalb von 3 Monaten vernichtet. Bei einer erfolgreichen Bewerbung erfolgt eine Vernichtung/Löschung spätestens nach Ablauf von 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Auszeichnung erfolgt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

4. Jeder Bewerber ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und die Bedingungen des Bewerbungsverfahrens streng einzuhalten Die Bewerber sind verpflichtet, Conspec auf nachträglich eingetretene, für die Auszeichnung erkennbar relevante Umstände unverzüglich hinzuweisen.

5. Durch die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erklärt der Bewerber sein Einverständnis damit, dass Conspec unangekündigte Überprüfungen und Kontrollen vor Ort in seinem Ladengeschäft oder in sonstigen, von der Bewerbung betroffenen Gewerberäumen vornimmt.

6. Conspec kann das Siegel „Die Besten“ nachträglich aberkennen und das zugehörige, noch nicht verbrauchte Marketing-Material zurückverlangen sowie die Entfernung des entsprechenden „Die Besten“-Materials einfordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Auszeichnung zu Unrecht vergeben wurde oder wenn sich neue Umstände ergeben, die einer neuerlichen Auszeichnung im gleichen Jahr entgegen stehen würden.

II. Lizenzbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass das Siegel „Die Besten“ marken-, lizenz- und urheberrechtlich geschützt ist. Rechteinhaber ist die Conspec UG (haftungsbeschränkt), Krohnskamp 35b, 22301 Hamburg (Conspec). Für Sie bedeutet das:

1. Sie sind persönlich für die Zwecke des Siegels „Die Besten“ nutzungsberechtigt.
Conspec gewährt Ihnen eine nicht auf Dritte übertragbare Lizenz zur Nutzung des Materials, das Conspec Ihnen als Augenoptiker zur Verfügung stellt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Nutzung auf die jeweils angegebene oder vorgesehene Verwendungsform und des Zeitraumes beschränkt.
Die Lizenz erlischt, sobald die Voraussetzungen für das Siegel nicht oder nicht mehr gegeben sind (auflösende Bedingung).
Wenn Sie das Siegel oder dazugehöriges Material ohne Bezug auf ein bestimmtes Jahr verwenden möchten, muss ein aktuelles Siegel durch Conspec vorhanden sein. Aktuell ist das Siegel, wenn es aus dem laufenden Jahr stammt oder - bis Ende März - aus dem Vorjahr. Bei nicht aktuellen Siegeln ist stets auf das Jahr der Verleihung hinzuweisen.
Beachten Sie bitte, dass aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Materialien, die Sie als erfolgreichen Siegel-Inhaber ausweisen, in Printmedien in einer solchen Größe verwendet werden müssen, dass die Hinweise „Details: www.die-besten-optiker.de" bis hin zu den Auszeichnungsmodalitäten mindestens in 6-Punkt-Schriftgröße abgedruckt sind.

2. Jede weitergehende Nutzung bedarf der Zustimmung durch Conspec.
Die Weitergabe von Siegel-Materialien an Dritte und jede Nutzung, die den lizenzierten Nutzungsumfang überschreitet, insbesondere eine kommerzielle Nutzung (wie z.B. Vertrieb von Merchandising-Produkten o.ä.), bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Conspec.
3. Nutzung der Musteranzeigen
Die übermittelten Musteranzeigen müssen noch angepasst werden. Ersetzen Sie dazu den Passus zur Musterfimra durch die Angabe Ihrer Firma und Anschrift an der vorgesehenen Stelle. Beachten Sie dabei bitte, dass die übermittelten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Hinweise auf den/die Rechteinhaber dürfen nicht entfernt werden. Conspec gewährt Ihnen hiermit keine Lizenz zur sonstigen Änderung, Bearbeitung oder Weiterverarbeitung des Motivs. Sie sind ausschließlich berechtigt, die Anzeige im Rahmen der Siegel-Aktion für Ihre Print-Werbung zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung bedarf der Zustimmung durch Conspec und ggf. weiterer Rechteinhaber.
4. Die Lizenz verursacht keine Extra-Kosten, außer bei Missbrauch.
Erwirbt der Teilnehmer das Siegel, ist er mit Zahlung des Preises zur Nutzung des entsprechenden Siegel-Materials im Sinne dieser Lizenzbestimmungen berechtigt, ohne dass eine weitere Vergütung anfällt.
Hat der Teilnehmer das Siegel zu Unrecht erlangt, indem er/sie wahrheitswidrige Angaben gemacht hat, ist Conspec zur ausdrücklichen Aberkennung des Siegels, Zurückforderung des versendeten oder genutzten Siegel-Materials und zur Berechnung einer gesonderten Lizenzentschädigung berechtigt. Die Entschädigung orientiert sich am Gesamtumsatz des Teilnehmers und beträgt mindestens das 1 1/2-fache, höchstens das dreifache des Ursprungspreises. Geleistete Zahlungen werden NICHT angerechnet.
Eine Lizenzentschädigung gemäß der vorstehenden Sätze wird nicht geschuldet, wenn ein Siegel sich als unrichtig erweist, weil nachträglich geänderte Umstände eingetreten sind. Weist der Bewerber Conspec entgegen den Teilnahmebestimmungen hierauf nicht hin (I. 4), gilt dasselbe wie für Teilnehmer, die wahrheitswidrige Angaben gemacht haben (Sätze 2 bis 4).

III. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere der Teilnahme- und/oder Lizenzbestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die Bestimmungen im übrigen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem mit der Siegel-Aktion verbundenen Regelungszweck am nächsten kommt.

Für diese Teilnahme- und Lizenzbestimmungen gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Teilnahme- und Lizenzbestimmungen ist Hamburg.

Bewerben Sie sich online oder schicken Sie eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an info@conspec.de
(Mit Ihrer Bewerbung gehen Sie noch keinerlei vertragliche Verpflichtungen ein und es entstehen noch keine Kosten.)